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STEUERN SPAREN / Details


Vorraussetzung für den Steuerbonus:


  1. -Handwerksleistungen in einem selbst genutzten Einfamilienhaus oder Wohnung - dabei ist es egal ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt.


- alle Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen. (also was Sie wollen)


- Handwerkerrechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.


-Arbeitskosten inklusive der Mehrwertsteuer!

nicht berücksichtigt werden Materialkosten- diese müssen daher separat aufgeführt sein.


- Zahlungen, die per Kontoauszug oder Überweisungsbeleg nachgewiesen werden können.


-Leistungen und Zahlungen, die nach dem 31.12.2005 erbracht wurden.


Hinweise:


Der Steuerbonus kann nicht genutzt werden, wenn die Handwerkerleistungen gleichzeitig als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung oder geringfügiges Beschäftigungsverhältnis geltend gemacht werden.


Der Steuerbonus ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen usw.)

Dieser Steuerbonus beträgt ebenfalls bis zu 600 Euro im Jahr.

 

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